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Rechtsinformation zur energetischen Begleitung Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Tätigkeit der Schamanin ersetzt nicht die Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker. Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) Aus gesetzlichen Gründen weise ich darauf hin, dass die energetischen Hilfsmittel, die ich bei der Begleitung von Mensch und Tier anbiete, nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Teilnahmebedingungen der Seminare und Einzelbegleitung Haftung: Für Schäden an Personen, Tieren oder Sachen übernehme ich keine Haftung. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Inhalte angegebener Internetseite Für Inhalte angegebener Internetseite übernehme ich keine Verantwortung.
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